200 Millionen Euro zusätzlich fließen in Zukunft in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), darauf haben sich in der vergangenen Woche die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung geeinigt. Insgesamt steigt damit die Höhe der sogenannten Regionalisierungsmittel auf jährlich 8,2 Milliarden Euro, ursprünglich waren 8 Milliarden Euro vorgesehen. Die Regionalisierungsmittel werden den Bundesländern vom Bund für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt, um damit etwa Bus- und Bahnlinien bei Verkehrsanbietern zu bestellen oder die Infrastruktur des Nahverkehrs zu erhalten und auszubauen.
Das nun zusätzlich bereitgestellte Geld wird fast ausschließlich an die ostdeutschen Länder gezahlt, die sich aufgrund des Verteilungsschlüssels der Regionalisierungsmittel, dem Kieler Schlüssel, bisher benachteiligt sahen. Lediglich das Saarland erhält aus dem Aufstockungsbetrag eine Million Euro. Die Gesamtsumme über 8,2 Milliarden Euro wird jährlich bis 2031 um 1,8 Prozent aufgestockt.
„Damit können jetzt die Bestellungen für alle Infrastrukturprojekte weitergehen», sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag. Dies sei für die mittelfristige Planung sehr gut. Auch die Besteller reagierten erfreut. Mit dieser Aufstockung könnten alle Beteiligten langfristig ihre Aufträge erfüllen, erklärte Dr. Thomas Geyer, der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV am Freitag.
Auch die Allianz pro Schiene begrüßt die Aufstockung der Regionalisierungsmittel. Der Schienenpersonennahverkehr ist insbesondere für die Versorgung der Pendler wichtig und im Vergleich zum Auto wesentlich sicherer und umweltfreundlicher. Investitionen in Infrastruktur, moderne Fahrzeuge und ein dichter Takt sind daher unerlässlich. Dass Bahnfahren immer attraktiver wird, zeigen diverse Beispiele erfolgreicher Regionalbahnen von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft bis zur Zschopautalbahn.
Die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr ist in Deutschland mit der Bahnreform in den Jahren 1994 und 1996 vom Bund auf die Länder übergegangen. Nach dem „Besteller-Ersteller-System“ bestimmen seitdem die Länder, auf welchen Strecken und in welchem Umfang den Bürgern Schienenpersonennahverkehr angeboten wird. Um ihre Aufgabe finanzieren zu können, erhalten die Länder seit 1996 jährlich einen bestimmten Betrag aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Diese Gelder werden „Regionalisierungsmittel“ genannt.