Wie werden die Pro-Kopf-Zahlen der einzelnen Länder berechnet?

Für den Pro-Kopf-Vergleich werden in den einzelnen Ländern die staatlichen
Investitionen im betreffenden Haushaltsjahr in die Eisenbahninfrastruktur zusammengestellt und die Summe dann durch die Bevölkerungszahl geteilt. Damit ergibt sich der Wert der staatlichen Investitionen in das Eisenbahnnetz pro Kopf in dem jeweiligen Jahr.

Berücksichtigt werden alle Investitionen des Staates (Bundesebene, bzw. Ebene des Zentralstaates, ggf. einschließlich EU-Investitionszuschüssen) in die Eisenbahninfrastruktur (Erhaltungs-, Ausbau- und Neubauinvestitionen).

Nicht berücksichtigt werden somit etwaige staatliche Ausgaben, die nicht Infrastrukturinvestitionen sind (z.B. Ausgaben für den Betrieb). Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Investitionsmittel, die nicht von der Bundesebene bzw. Ebene des Zentralstaates finanziert werden, also etwaige Investitionen von Bundesländern oder Kantonen, sowie Infrastrukturinvestitionen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen aus Eigenmitteln.

In den Ländern, wo ein Vergleich zu den Straßeninvestitionen vorgenommen wird, ist das Vorgehen analog: Es werden nur die Investitionen des Staates (Bundesebene bzw. Ebene des Zentralstaates) in das Fernstraßennetz berücksichtigt; Investitionen in Landes-, Kreis-, Kantonsstraßen etc. werden nicht berücksichtigt.

Basis für den Pro-Kopf-Vergleich sind dabei jeweils die Ist-Zahlen der staatlichen Investitionen im jeweiligen Jahr.