Fragen und Antworten rund um den Aufruf für "Bahnhof belebt!"

Was wird gesucht?

Gesucht werden Bahnhöfe im ländlichen Raum, die Reisende und Anwohner durch gute Angebote wie Bürgerservices, Gastronomie und/oder soziale Einrichtungen anziehen, über eine gute Verknüpfung zwischen Regionalzügen, Bussen und Sharing-Angeboten verfügen und ihre Umgebung dadurch zu lebendigen Begegnungsorten machen.  

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle, die einen vorbildlichen Bahnhof in einem Klein- und/oder Mittelzentrum des ländlichen Raums kennen oder aktiv betreuen, ganz gleich ob Gemeinden, Institutionen oder Privatpersonen.

Wie kann ich mich bewerben?

Alle Bewerbungen können über das Bewerbungsformular eingereicht werden.

Wie lange läuft der Aufruf?

Der Aufruf läuft bis zum 31.12.2023.

Wie wird ausgewählt?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Siegerbahnhöfe von einer Fachjury aus der Branche ausgewählt.

Im Rahmen eines Kongresses werden die Preisträgerinnen und Preisträger des Aufrufs im März 2024 bekanntgegeben, mit einem Gütesiegel ausgezeichnet und öffentlichkeitswirksam verkündet.

 

Teilnahmebedingungen

  • Einreichende können ihr eigenes Projekt oder ein anderes Ihnen bekanntes im Zuge des Aufrufs einsenden.
  • Die Entscheidung über die Gewinner-Bahnhöfe obliegt der Jury.
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich Einsender*innen ausdrücklich damit einverstanden, dass die Allianz pro Schiene e.V. die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbs und darüber hinaus speichert. Es steht den Einsender*innen jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  • Einsendeschluss ist der 31.12.2023.
  • Die erhobenen Daten werden von der Allianz pro Schiene ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.