Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie (RL 1999/62/EG bzw. 2006/38/EG) ist der europarechtliche Rahmen für die Ausgestaltung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in den EU-Mitgliedsstaaten. Als alternativer Begriff hat sich auch die Wegekostenrichtlinie eingebürgert.
ADAC
Die Eurovignetten-Richtlinie behandelt sowohl zeitbasierte Straßenbenutzungsgebühren, also Vignetten-Lösungen, bei denen nach einmaliger Zahlung ein bestimmtes Straßennetz für eine bestimmte Zeit (z.B. ein Jahr) beliebig oft benutzt werden darf, als auch fahrleistungsabhängige Mauten. Das heißt Gebühren, die für jeden gefahrenen Kilometer auf einem bestimmten Straßennetz erhoben werden. Den EU-Mitgliedsstaaten steht es dabei frei, ob sie überhaupt Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erheben wollen, und wenn ja, ob diese zeitbasiert oder fahrleistungsabhängig ausgestaltet werden sollen.
Die in Deutschland Anfang 2005 eingeführte Lkw-Maut auf Autobahnen ist eine fahrleistungsabhängige Maut.