Eisenbahn-Bundesamt

Wofür ist das Eisenbahnbundesamt zuständig? Fragen und Antworten

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland. Gegründet wurde es im Jahr 1994 im Zuge der Bahnreform.

Was sind die Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes?

Das Eisenbahn-Bundesamt beaufsichtigt mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Einige Regionalbahnen werden direkt von den Bundesländern überwacht, wobei die Länder auch in vielen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Aufsicht an das Eisenbahn-Bundesamt zu übertragen, das der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.        
Zuständig ist es für die Planfeststellung der Betriebsanlagen der bundeseigenen Eisenbahnen. Auch die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur sowie die Eisenbahnaufsicht gehört zu ihren Aufgaben. Zusätzlich ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Bewilligung von verschiedenen Fördermitteln, die der Bund für den Schienenverkehr zur Verfügung stellt, sowie für die Durchsetzung von Fahrgastrechten verantwortlich.

Wie arbeitet das Eisenbahn-Bundesamt?

Wenn es beispielsweise während einer Reise mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu Beschwerden seitens der Fahrgäste kommt, dann prüft das EBA als Durchsetzungsstelle die Forderungen und führt ggf. Verwaltungsverfahren durch. So können die Fahrgastrechte gewahrt bleiben, wenn Anspruchsteller die Entscheidungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen anfechten wollen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Durchsetzung eines Anspruchs zur Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrages im Falle von Verspätungen oder Zugausfällen. Das EBA ist sowohl Ansprechpartner im Eisenbahnverkehr als auch im Schiffs- und Busverkehr.

Agiert das Eisenbahn-Bundesamt auch außerhalb Deutschlands?

Auch auf EU bzw. internationaler Ebene ist das Eisenbahn-Bundesamt tätig. So wirkt die Bundesoberbehörde in zahlreichen Arbeitsgruppen der „European Railway Agency“ (ERA) mit und erarbeitet europäische Regelungen für den Schienenverkehr in Europa. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Eisenbahnraums.