Die Ausbaugesetze sind Teil der Infrastrukturplanung der Bundesregierung. Grundlage der Ausbaugesetze ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), der die wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen aller Verkehrsträger für die nächsten 15 Jahre enthält.
Alle fünf Jahre aktualisiert der Bund mit der Novelle der Ausbaugesetze seine Vorhaben für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Während dieser sogenannten Bedarfsplanüberprüfung werden die Projektlisten der Bundesschienenwege, der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen an die Verkehrsentwicklung und die wirtschaftlichen Aussichten angepasst. Für jeden der drei Verkehrsträger hat der Deutsche Bundestag ein Ausbaugesetz verabschiedet.
Im Anhang, dem sogenannten Bedarfsplan, sind die einzelnen Infrastrukturprojekte nach ihrer Dringlichkeit aufgeführt. Dort sind neben den schon laufenden bzw. im Bau befindlichen und fest disponierten Projekten auch die als vordringlich eingestuften Infrastrukturvorhaben enthalten.
Welche Projekte es in das Ausbaugesetz schaffen, entscheidet letztendlich der Deutsche Bundestag. In der Regel werden Infrastrukturprojekte in das Bundesschienenwegeausbaugesetz übernommen, die eine positive Bewertung durch das Bundesverkehrsministerium erhalten haben. Zur Bewertung beauftragt das Ministerium Gutachter, die für jedes Infrastrukturprojekt im BVWP das Nutzen-Kosten-Verhältnis bestimmen. Neben Zeitgewinnen gehen auch raumordnerische, städtebauliche und naturschutzfachliche Aspekte in die Bewertung ein.
Der Deutsche Bundestag kann aber auch selbst Infrastrukturprojekte in die Gesetzestexte übernehmen. Deshalb müssen die Projekte im Bundesverkehrswegeplan nicht zwingend mit den Projekten im Ausbaugesetz übereinstimmen. Mit der Verabschiedung durch den Bundestag steht fest, welche Infrastrukturprojekte geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.