Auch in den nächsten fünf Jahren können private Unternehmen die Förderung von Umschlaganlagen für den Kombinierten Verkehr (KV-Förderung) beantragen. Wie das Bundesverkehrsministerium am 6. Januar bekannt gab, tritt die neue Förderrichtlinie rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft.
Insgesamt knapp 93 Millionen Euro stellt der Bund im laufenden Jahr für die Förderung von KV-Umschlaganlagen zur Verfügung. Bezuschusst wird sowohl der Ausbau bestehender Terminals als auch der Neubau. Ziel der Förderung des Kombinierten Verkehrs ist es, die Verlagerung von Gütertransporten auf die klimaschonenden Verkehrsträger Schiene und Wasserstraßen zu unterstützen. Insgesamt soll mit der KV-Förderung die Umschlagekapazität in Deutschland um rund 850.000 Ladeeinheiten erweitert werden.
Die Projektförderungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Zuständig für KV-Terminals Schiene/Straße und Schiene/Schiene ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die erste Prüfung des Antrags soll dabei nicht länger als einen Monat und die Prüfung der vollständigen Unterlagen nicht mehr als drei Monate in Anspruch nehmen.
Im Zuge der Fortschreibung wurde das Verfahren für die KV-Förderung laut Bundesverkehrsministerium „gestrafft“. So müssen die geförderten Unternehmen zukünftig z.B. keine Bankbürgschaft mehr beibringen. Damit wurde ein Vorschlag aufgegriffen, den die Allianz pro Schiene und andere Verbände im Rahmen des Anhörungsverfahrens gemacht hatten.
Grundlegend für die Gewährung der Förderung ist die Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene bzw. die Wasserstraße. Hierbei muss laut KV-Förderrichtline dargelegt werden, welche Verlagerungseffekte durch die Förderung erwartet werden und auf welche Relationen sich diese Verkehrsverlagerung auswirkt. Außerdem ist nachzuweisen, dass
Der Kombinierte Verkehr wird seit 1998 durch das Bundesverkehrsministerium gefördert. 2012 wurde die KV-Förderung neu konzipiert und erweitert. Zum 1. Januar 2017ging das Programm in die dritte Verlängerung. Ziel der KV-Förderung ist es, zusätzliche Gütermengen für den Kombinierten Verkehr zu erschließen.
Weitere Informationen zur Förderung Kombinierter Verkehr erhalten Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.