Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Radwegenetz ausbauen sowie den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen und fortschreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs will die Koalition die Finanzierung bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern. Dadurch soll Deutschland bis 2030 zu einem attraktiven Fahrradland werden. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz benötigen Länder und Kommunen dafür eine langfristig abgesicherte Förderung des Bundes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr („Fahrradmilliarde“).
Reformiert werden sollten auch Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren nach seiner Ablehnung im Bundesrat durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen. Die Errichtung von Rad- und Fußverkehrsanlagen kann nun auf neue Ziele im Straßenverkehrsrecht (s.u.) gestützt werden und wird dadurch erleichtert. Für die Umsetzung des NRVP ist weiterhin kein Konzept erkennbar. Die Förderung der kommunalen Radinfrastruktur soll mit dem Haushalt 2025 gegenüber dem laufenden Jahr leicht erhöht und bis 2030 verstetigt werden, erreicht aber nach wie vor nicht das erforderliche Förderniveau. Der bundesweite Ausbau der Radinfrastruktur geht insgesamt erschreckend langsam voran.
Aussagen aus dem Koalitionsvertrag | Beurteilung der Verkehrsverbände | |
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Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen „Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben […].” |
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Radwegenetze ausbauen „Wir werden […] den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben.”
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Radverkehrsinfrastruktur finanzieren „Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern […].”
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Stand: August 2024