1. Radverkehr stärken

Note 4

Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Radwegenetz ausbauen sowie den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen und fortschreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs will die Koalition die Finanzierung bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern. Dadurch soll Deutschland bis 2030 zu einem attraktiven Fahrradland werden. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz benötigen Länder und Kommunen dafür eine langfristig abgesicherte Förderung des Bundes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr („Fahrradmilliarde“).

Reformiert werden sollten auch Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren nach seiner Ablehnung im Bundesrat durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen. Die Errichtung von Rad- und Fußverkehrsanlagen kann nun auf neue Ziele im Straßenverkehrsrecht (s.u.) gestützt werden und wird dadurch erleichtert. Für die Umsetzung des NRVP ist weiterhin kein Konzept erkennbar. Die Förderung der kommunalen Radinfrastruktur soll mit dem Haushalt 2025 gegenüber dem laufenden Jahr leicht erhöht und bis 2030 verstetigt werden, erreicht aber nach wie vor nicht das erforderliche Förderniveau. Der bundesweite Ausbau der Radinfrastruktur geht insgesamt erschreckend langsam voran.

 

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen

„Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben […].”
Koa-Vertrag S. 53

  • Es liegt nach wie vor kein Konzept für die konkrete Umsetzung und bedarfsgerechte Finanzierung des Nationalen Radverkehrsplans 2030 vor.

Radwegenetze ausbauen

„Wir werden […] den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben.”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Ausbau der Radwegenetze kommt kaum voran, besonders gering ist der Fortschritt bei Radwegen an Bundesfernstraßen und Radschnellwegen
  • Personalschlüssel bei Radverkehrsstellen des Bundes wurde erhöht, allerdings für Ausbauinitiative zu gering
  • Positiv: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Radverkehrspersonal wurden ausgeweitet

Radverkehrsinfrastruktur finanzieren

„Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern […].”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Geringfügiger Fortschritt bei der Fahrradförderung, minimale Erhöhung sowie Verstetigung bis 2030, auf niedrigem Niveau
  • Perspektivisch keine Erhöhung auf Niveau der Vorgängerregierung geplant: (2022: 750 Mio. €, 2023: 560 Mio. €, 2024: 350 Mio. €, 2025: 400 Mio. €)
  • Mittel zur Umsetzung des NRVP nicht ausreichend abgesichert. Notwendig wären laut VMK-Beschluss 1 Mrd. € vom Bund („Fahrradmilliarde“) pro Jahr

 

Stand: August 2024