2. Verkehrssicherheit verbessern

Note 4

Die Koalitionspartner haben vereinbart, Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) zu reformieren. Gesetz und Verordnung sollen so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Das geänderte StVG sieht nun mehr Handlungsspielräume für Länder und Kommunen vor, bleibt aber hinter den Erwartungen und verkehrlichen Notwendigkeiten zurück. Auch die geänderte Vorlage für die StVO enthält zur Ausfüllung der neuen Ziele lediglich kleinteilige Regelungen. Echter Veränderungswillen beim Klimaschutz und der Verkehrssicherheit ist nicht erkennbar. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 lässt ein schlüssiges Gesamtkonzept für ein Verkehrssystem ohne Tote und Schwerstverletzte vermissen. Die Ablehnung von Tempo 30 innerorts und die Weigerung, die Vision Zero in StVG und StVO aufzunehmen, verstärkt diesen Eindruck.

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Straßenverkehrsrecht modernisieren

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Koa-Vertrag S. 52

  • StVG ist umgesetzt. Neue Ziele (Klima- und Umweltschutz, Gesundheit, städtebauliche Entwicklung) sind enthalten, die Rolle der Verkehrssicherheit wurde gegenüber der Leichtigkeit des Verkehrs gestärkt.
  • Auch die geänderte StVO liegt vor. Positiv: Enthält die Möglichkeit, Flächen für Rad- und Fußverkehr ohne Prüfung einer Gefahrenlage einzurichten. Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden. Negativ: Fehlender Ehrgeiz, den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit weiterzubringen. Die Erweiterung der kommunalen Entscheidungsspielräume bleibt hinter den berechtigten Erwartungen zurück. Tempo 30 an Hauptstraßen wird nur an wenigen Stellen leichter möglich.
  • Gemeinden erhalten gegenüber Straßenverkehrsbehörden ein Antragsrecht auf verkehrsrechtliche Maßnahmen.
  • Das BMDV muss jetzt noch die Verwaltungsvorschrift zur StVO schnellstmöglich anpassen. Viele Kommunen werden die neuen Möglichkeiten erst nutzen, wenn diese VwV-StVO vorliegt.

Umsetzung Vision Zero

„In Umsetzung der Vision Zero werden wir das Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln.“
Koa-Vertrag S. 52

  • Das aktuelle Verkehrssicherheits-Programm stammt aus dem Juni 2021, also noch von der Vorgängerregierung. Drei Jahre nach der Bundestagswahl liegt kein vollständiges Konzept vor
  • Das BMDV hat bisher keine Anpassung bzw. Weiterentwicklung des Verkehrssicherheits-Programms vorgenommen. Auch die Verkehrssicherheits-Konferenz im November 2023 hat dazu keine neuen Erkenntnisse geliefert. Dabei ist eine Anpassung des Verkehrssicherheits-Programms dringend erforderlich: Zwar ist die Gesamtzahl der Verkehrstoten im Zeitraum zwischen 2010 und 2023 um rund 22 Prozent gesunken. Hier zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Verkehrsmitteln: Die Zahl der getöteten Pkw-Insassen verringerte sich um gut 35 Prozent, während die der tödlich verunglückten Radfahrer um 17 Prozent anstieg. Auch die Fälle der im Straßenverkehr getöteten Fußgänger haben entgegen dem langjährig sinkenden Trend zuletzt wieder dramatisch zugenommen: Im Jahr 2023 stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um fast 19 Prozent.

 

Stand: August 2024