Die Bundesregierung hat das Gleisanschlussförderprogramm im September 2004 aufgelegt, um Unternehmen die Verlagerung ihrer Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu erleichtern. Gefördert werden der Neubau, die Reaktivierung und der Ausbau von Gleisanschlüssen, die Standorte der verladenden Wirtschaft mit dem öffentlichen Schienennetz verbinden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine verbindliche Selbstverpflichtung des verladenden Unternehmens, Verkehr in einem bestimmten Mindestumfang auf die Schiene zu verlagern.
Laut Eisenbahnbundesamt wurde durch das Programm, das inzwischen mehrfach verlängert wurde, allein bis 2016 Güterverkehr im Umfang von 2,5 Milliarden Tonnenkilometer jährlich vom Lkw auf die Schiene verlagert.
Informationen des Eisenbahnbundesamtes zur Gleisanschlussförderrichtlinie