Unter intermodalem Wettbewerb versteht man den Wettbewerb unterschiedlicher Verkehrsträger wie Schienenverkehr, Straßenverkehr, Schifffahrt und Luftverkehr um die Beförderung von Personen und Gütern.
Die Politik greift auf vielfältige Weise in diesen Wettbewerb der Verkehrsträger ein, z.B. durch die Bereitstellung von Verkehrsinfrastrukturen und durch die Gestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen: die unterschiedliche Besteuerung der Verkehrsträger, die Gestaltung von Infrastrukturnutzungsentgelten etc.