Regionalisierungsmittel

Glossarbeitrag Regionalisierungsmittel

Regionalisierungsmittel sind Gelder, die der Bund den Bundesländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stellt. Die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist in Deutschland mit der Bahnreform von 1994/1996 vom Bund auf die Länder übergegangen. Nach dem „Besteller-Ersteller-System“ bestimmen seitdem die Länder, auf welchen Strecken und in welchem Umfang den Menschen ÖPNV angeboten wird.

Warum gibt es Regionalisierungsmittel?

Im Gegensatz zum Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), bei dem jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich handelt, wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht nur durch Fahrgeldeinahmen, sondern auch durch öffentliche Mittel finanziert. Die Länder erhalten dafür einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes. Diese Gelder werden nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG), als Regionalisierungsmittel bezeichnet. Die Regionalisierungsmittel sind zweckgebunden, d.h. die Bundesländer dürfen diese Gelder nur für den öffentlichen Nahverkehr ausgeben. Der Großteil der Mittel wird für die Bestellung des Zugangebotes eingesetzt, also für den Einkauf von Zugleistungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein Teil der Gelder wird aber auch für Investitionen in den Ausbau der Schieneninfrastruktur oder in moderne Fahrzeuge verwendet.    

§1 Regionalisierungsgesetz:

„(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.“

Wonach richtet sich die Verteilung der Regionalisierungsmittel?

Die Verteilung richtet sich nach dem sogenannten „Kieler Schlüssel“, der auf der Verkehrsministerkonferenz im Jahr 2014 beschlossen wurde. Er berücksichtigt die Einwohnerzahl des Bundeslandes und die Verkehrsleistung. Die ostdeutschen Bundesländer kritisierten den Kieler Schlüssel, da sie sich aufgrund geringerer Bevölkerungszahlen benachteiligt sahen. Um dieser Kritik Rechnung zu tragen, wurden die Regionalisierungsmittel im Juni 2016 um 200 Millionen Euro aufgestockt. Sie sollen ausschließlich an die ostdeutschen Länder und das Saarland fließen.

Wer setzt die Regionalisierungsmittel ein?

Zuständig für die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im SPNV sind die SPNV-Aufgabenträger. Ihnen obliegt die Sicherstellung eines ausreichenden Öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der gesetzlichen Daseinsvorsorge. Sie entscheiden über das Angebot und die Entwicklung des SPNV. Der Planungshorizont beläuft sich auf bis zu 15 Jahre.