Berlin, 16. Oktober 2019. Das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene hat den heutigen Kabinettsbeschluss zur Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr und die Ankündigung der Bundesregierung, den Ländern mehr Geld für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung zu stellen, begrüßt. „Das sind zwei ganz wichtige Weichenstellungen, um die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 angestrebte Verdopplung der Fahrgastzahlen erreichen zu können“, sagte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege am Mittwoch in Berlin.
Damit mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen, soll die Mehrwertsteuer auf Tickets für Reisen ab einer Distanz von 50 Kilometern von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Der heutige Kabinettsbeschluss leitet das dafür nötige Gesetzgebungsverfahren ein, das bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll. Sobald die Steuersenkung in Kraft ist, sollen die Tickets im Fernverkehr zehn Prozent günstiger werden. Dann würde ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz im Schienenpersonenfern- und Nahverkehr gelten. Im grenzüberschreitenden Schienenverkehr ist jedoch weiterhin für den deutschen Streckenteil Mehrwertsteuer fällig, während der Flugverkehr auch künftig bei grenzüberschreitenden Flügen mehrwertsteuerbefreit ist.
„Als äußerst erfreuliche Konkretisierung des Klimapakets“ bezeichnete der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer die vom Bundesfinanzministerium angekündigte Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmitteln bestellen die Bundesländer den Schienenpersonennahverkehr. Flege: „Mit den Zusatz-Milliarden können die Länder mehr Züge fahren lassen und in Innovationen bei den Fahrzeugen investieren.“
Das Bundesfinanzministerium hatte gestern bestätigt, dass ab dem kommenden Jahr 150 Millionen Euro zusätzlich zum jetzigen Sockelbetrag von 8,6 Milliarden Euro für den Nahverkehr zur Verfügung stehen. Der Sockelbetrag der Regionalisierungsmittel soll 2021 und 2022 noch einmal um je 300 Millionen Euro erhöht werden. 2023 will der Bund auf den dreimal erhöhten Sockelbetrag nochmal 450 Millionen Euro draufsatteln. Die im Regionalisierungsgesetz festgeschriebene Dynamisierung bis zum Jahr 2030 um jährlich 1,8 Prozent soll unberührt bleiben. „Das Bundesverkehrsministerium ist nun gefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, damit dieser Teil des Klimapaketes Realität werden kann.“ In den vom Klimakabinett am 20. September verabschiedeten Eckpunkten zum Klimapaket hieß es noch recht allgemein, „die Regionalisierungsmittel werden in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöht“.
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