Berlin, 13.06.2024. Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes verständigt. Durch die neu geregelte Finanzierung wird es künftig leichter, das Schienennetz zu modernisieren. Zugleich übernimmt der Bund finanzielle Verantwortung für weitere Teile der Schienen-Infrastruktur, etwa Bahnhofsgebäude. Die Allianz pro Schiene sieht im novellierten Bundesschienenwegeausbaugesetz den ersten Schritt für eine weitergehende Reform der komplexen Finanzierung der Schienen-Infrastruktur. Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen. Dies gilt nach der Einigung im Vermittlungsausschuss allerdings als Formsache.
Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, zeigte sich erleichtert über die erreichte Einigung zwischen Bund und Ländern: „Wir begrüßen es, dass der Bund die Instandhaltung der Schienen-Infrastruktur künftig mitfinanzieren kann. Die bisherigen Regelungen waren zu starr und in vielen Fällen auch eine Investitionsbremse. Nun kann bei wichtigen Schienenstrecken die Sanierung und Modernisierung endlich aus einem Guss erfolgen.“ Damit stehe der rechtliche Rahmen für die geplante Sanierung der Hochleistungskorridore, die in wenigen Wochen auf der Riedbahn zwischen Mannheim und Frankfurt starten wird.
Als besonders erfreulich wertet das gemeinnützige Verkehrsbündnis, dass der Bund künftig auch für die Sanierung und Modernisierung von Empfangsgebäuden an den Bahnhöfen aufkommt. Hier hat erst das Vermittlungsverfahren dazu geführt, dass nun auch dieser Teil der Eisenbahn-Infrastruktur in die Finanzierung einbezogen wird. „Das ist ungemein wichtig“, so Flege. „Denn in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben wir gesehen, dass zu viele Bahnhofsgebäude von der Deutschen Bahn verkauft wurden, weil das Unternehmen den Erhalt der Gebäude nicht allein durch Mieteinnahmen finanzieren konnte. Dieser Fehlanreiz gehört nun der Vergangenheit an. Sogenannte Empfangsgebäude werden als Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge anerkannt.“
Darüber hinaus einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die lange umstrittene Finanzierung des Ersatzverkehrs, wenn Hochleistungskorridore saniert werden. „Für die Fahrgäste ist das eine gute Nachricht, dass nun bei allen Einschränkungen durch die Sanierungsarbeiten ein umfangreiches Ersatzangebot gesichert ist“, so Flege.
Positiv kommentierte Flege auch die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Digitalisierung der Schienen-Infrastruktur. „Wenn die Politik einen Digitalisierungsschub auf der Schiene will, der mehr Kapazität im Gleisnetz und einen störungsfreien europäischen Zugverkehr bringen soll und dafür Teile der bisherigen Signal-Infrastruktur in die Fahrzeuge verlegt, dann muss der Staat die Unternehmen in die Lage versetzen, technisch nachzurüsten. Es ist gut, dass der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird und den Unternehmen bei der Umrüstung von Fahrzeugen künftig finanziell unter die Arme greift.“
Kritisch äußerte sich Flege zu fehlenden Regelungen im novellierten Gesetz für den Schienengüterverkehr. „Die anstehenden Korridorsanierungen der kommenden Jahre bedeuten für Güterbahnen massive Umwege und dadurch Mehrkosten, die weit über das übliche Maß bei Baumaßnahmen im Schienennetz hinausgehen. Wenn die Güterbahnen dafür keinen Ausgleich erhalten, ist das ein enormer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Straßengüterverkehr. Der Fortbestand vieler Angebote auf der Schiene ist dadurch ernsthaft gefährdet. Und eine Rückverlagerung auf die Straße können wir uns angesichts der enormen Klimaprobleme des Verkehrssektors wirklich nicht leisten.“