Berlin, 07.04.2025. Die neue Bundesregierung beabsichtigt, Einnahmen aus der Lkw-Maut wieder ausschließlich für Baumaßnahmen auf Bundesfernstraßen einzusetzen. Die Allianz pro Schiene beklagt die Wiedereinführung dieses sogenannten geschlossenen Finanzierungskreislaufs „Straße finanziert Straße“. Sie appelliert an die künftige Bundesregierung, mindestens die Umweltaufschläge (CO2, Lärm, Luftschadstoffe) der Lkw-Maut weiterhin für die Infrastruktur klimafreundlicher Verkehrsträger wie etwa Schiene oder Binnenschifffahrt zu verwenden. Auch das Bundesverkehrsministerium selbst warnt in einer aktuellen Bundestagsdrucksache vor einer widersinnigen Verwendung der Mittel im Rahmen eines geschlossenen Finanzierungskreislaufs.
Der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege: „Der CO2-Aufschlag wurde eingeführt, um die schädlichen Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Die Haupt-Verursacher der Emissionen sollten an den Kosten beteiligt werden, um klimafreundliche Verkehrsträger auszubauen. Wenn nun auch die Einnahmen aus dem CO2-Aufschlag der Lkw-Maut vollständig in den Bundesfernstraßenbau investiert werden sollen, droht ein Teufelskreis. Und die Klimaziele rücken in noch weitere Ferne.“
In der Bundestagsdrucksache 20/15150 vom 25. März 2025 schreibt die Bundesregierung: „Eine Verwendung der Mehreinnahmen, insbesondere aus dem Mautteilsatz der Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen, allein für die Straßenverkehrsinfrastruktur würde den Erhebungszweck – der Minderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen (mit dem Mautteilsatz erfolgt die Anlastung von Vermeidungskosten) – nicht adäquat wiederspiegeln. Zudem entspricht die geltende Rechtslage dem Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 1999/62/EG, dass die Einnahmen aus den Infrastrukturgebühren und aus den Gebühren für externe Kosten bzw. der finanzielle Gegenwert dieser Einnahmen zugunsten des Verkehrssektors und zur Optimierung des gesamten Verkehrssystems verwendet werden sollten.“
Die Allianz pro Schiene appelliert daher an die künftige Bundesregierung, dass bei Wiedereinführung eines geschlossenen Finanzierungskreislaufs „Straße finanziert Straße“ nur die Mautkomponente für die Infrastrukturkosten in die Straße fließen sollen. Die Einnahmen aus den Umweltaufschlägen der Lkw-Maut sollten weiterhin auch für den Infrastrukturausbau, insbesondere bei Schiene und Binnenschiff, verwendet werden dürfen.