Berlin, 16. Januar 2020. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die Kosten durch Unfälle im Straßenverkehr. Dies zeigt laut Allianz pro Schiene eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei kommen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherten mit Milliardenbeträgen für Unfälle im Straßenverkehr auf. „Hier besteht akuter politischer Handlungsbedarf. Wir brauchen dringend Transparenz an dieser Stelle“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene, am Donnerstag in Berlin. „Es geht um spürbare Entlastungen für die Sozialversicherungen und mehr Fairness zwischen Straßen- und Schienenverkehr.“
Nach Schätzungen der Allianz pro Schiene zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr einen Milliardenbetrag für Schäden durch Unfälle im Straßenverkehr. Anders als von den meisten gedacht kommen die Autofahrer über ihre Kfz-Haftpflicht nur teilweise für die von ihnen verursachten Unfallkosten auf. „Dies sind verstecke Subventionen der Sozialkassen für den motorisierten Straßenverkehr“, kritisierte Flege. „Weiterhin zeigt die Bundesregierung kein Interesse, mehr Kostenwahrheit im Verkehr herzustellen. Der im Vergleich zum Schienenverkehr gefährliche motorisierte Straßenverkehr wird auf Kosten der Sozialversicherten subventioniert.“
Die Begründung überzeugt bei einer sachlichen Prüfung nicht. „Unfallkosten sind selten fahrzeugbezogen“, erklärt das Bundesverkehrsministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen. Tatsächlich ist die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes „hochdifferenziert“, wie das Infras-Institut in einer wissenschaftlichen Studie zu den externen Kosten des Verkehrs feststellte. Dies ermögliche, für den Straßenverkehr die verursachergerechte Zuordnung der Opferzahlen, differenziert nach getöteten, schwer und leicht verletzten Personen.
In Deutschland vereinbaren die Kfz-Haftpflichtversicherer und Krankenkassen über so genannte Teilungsabkommen eine gemeinsame Finanzierung der Unfallkosten über pauschale Kostensätze. Dies soll eine unkomplizierte Abwicklung sicherstellen, führt aber auch zu einer nicht verursachergerechten Finanzierung dieser Beträge. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben auch zu diesen Teilungsabkommen „keine eigenen Erkenntnisse“ vor.
Immerhin hat die Bundesregierung angekündigt, ein neues Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 aufzulegen. „Ihr bisheriges Sicherheitsziel, die Zahl der Verkehrstoten in dem Jahrzehnt 2010 bis 2020 um 40 Prozent zu senken, wird die Bundesregierung leider verfehlen. Es ist aber gut, dass sie einen neuen Anlauf zur Stärkung der Sicherheit im Verkehr starten will“, so Flege.
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