Als „wichtigen Schub für den Güterverkehr auf der Schiene“ hatte die Allianz pro Schiene ziemlich genau vor einem Jahr die Unterstützung der Koalitionsfraktionen für das Programm „Zukunft Schienengüterverkehr“ bezeichnet. Durch die Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie wurde die damalige Ankündigung heute zur Realität.
Das Programm soll Innovationen im Schienengüterverkehr anhand von Testfeldern und Pilotvorhaben anschieben und die Markteinführung ermöglichen.
Beginnend mit dem heutigen Tag bis Ende 2024 können jetzt Start-Ups, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und etablierte Unternehmen beim Bundesverkehrsministerium eine Förderung beantragen.
> Die genaue Förderrichtlinie finden Sie hier
Der Bund stellt 30 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Weitere 30 Millionen Euro bringt die Bahnbranche selbst auf. Die Allianz pro Schiene hatte sich für die Finanzierung dieser dringend benötigten Innovationsförderung im Bundeshaushalt eingesetzt. Das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr ist auch eine Sofortmaßnahme im Masterplan Schienengüterverkehr, den das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die Verbände gemeinsam erarbeitet haben.
Durch die neue Förderrichtlinie erhofft sich die Branche einen Innovationsschub in der Breite. Gefördert werden Produkte oder Komponenten in den Bereichen:
In der Bahnbranche ist die Markteinführung von innovativen Produkten und Techniken häufig mit hohen Einstiegskosten verbunden. Bis zur Marktreife sind unzählige Tests und Zulassungen notwendig. Durch die Förderung werden nun Pilotversuche mit neuen Technologien unterstützt. Wenn diese erfolgreich verlaufen, hilft die Förderrichtlinie auch mit einer Anschubförderung, mit der Unternehmen die Komponenten im Markt etablieren können.