Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 wird ein zentrales Element des Schienenlärmschutzgesetzes wirksam: Das Einsatzverbot für laute Güterwagen in Deutschland.
Deutschland ist damit das erste EU-Land, in dem ein Einsatzverbot für laute Güterwagen gilt. Das Verbot gilt auf allen Bahnstrecken in Deutschland und für inländische wie ausländische Güterwagen gleichermaßen. Nur das nicht-EU-Land Schweiz hat bereits Anfang 2020 den Einsatz lauter Wagen untersagt. Eine europäische Regelung wird es dann ab Dezember 2024 geben, wenn EU-weit auf allen Strecken mit stärkerem nächtlichen Güterverkehr, den sog. „quieter routes“, keine lauten Güterwagen mehr rollen dürfen.
Für Überraschung sorgte nun in der letzten Novemberwoche die Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums, die Einhaltung des Einsatzverbots zwar zu kontrollieren, aber befristet für ein Jahr bei Verstößen auf Sanktionen zu verzichten. Aus Sicht der Allianz pro Schiene ist dieser Aufschub bei den Sanktionen ein missverständliches Signal, das unnötige und unberechtigte Zweifel am Inkrafttreten des Einsatzverbots wecken könnte. Sowohl die Wagenhalter, die mit erheblichem Kostenaufwand ihre Fahrzeugflotten fristgerecht auf leise Wagen umgestellt haben, als auch die Anwohner an den stark befahrenen Strecken haben ein berechtigtes Interesse daran, dass das Einsatzverbot von Anfang an konsequent umgesetzt wird.
Innerhalb der EU gibt es immer noch Kritik an der deutschen Entscheidung, den Einsatz lauter Güterwagen ab Dezember 2020 zu untersagen. Hier lohnt ein Blick zu unseren Schweizer Nachbarn, wo ein ähnliches Einsatzverbot bereits zum Jahresanfang 2020 in Kraft getreten ist: Anders als von Skeptikern befürchtet, hat das dortige Einsatzverbot zu keinen Beeinträchtigungen des Transit-Bahnverkehrs durch die Schweiz geführt, und schon kurz nach Inkrafttreten des Einsatzverbotes sind praktisch keine lauten Güteragen mehr auf das Schweizer Netz gelangt. Dies zeigt: das Einsatzverbot für laute Güterwagen ist umsetzbar.