Bundesverkehrsministerium verlängert Gleisanschlussförderung

Gleisanschlussförderung: Hier bei Freixenet wird die Ware direkt auf den Güterzug verladen
Bei Freixenet wird die Ware direkt auf den Güterzug verladen

Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell. Informationen zur neuen Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs finden Sie hier.

Das Bundesverkehrsministerium hat das Programm zur Gleisanschlussförderung um vier Jahre verlängert. Bezuschusst werden Unternehmen, die private Gleisanschlüsse reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen.

Bis zu 14 Millionen Euro stehen jährlich für die Förderung privater Gleisanschlüsse zur Verfügung. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium auf Nachfrage der Allianz pro Schiene. Das bisherige Programm war im August 2016 ausgelaufen. Die neue Richtlinie zur Gleisanschlussförderung tritt am 31. Januar in Kraft und gilt bis 2020. In den vergangenen dreizehn Jahren wurden 135 Projekte gefördert und realisiert, 30 weitere Projekte befinden sich momentan in der Warteschleife, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Der Antrag auf Gleisanschlussförderung muss beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden. Nach Erhalt aller Unterlagen soll die Prüfung laut Richtlinie nicht länger als drei Monate in Anspruch nehmen.

„Die Zuwendung beträgt als Höchstwert je Tonne pro Jahr oder je 1.000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung einheitlich bis zu 8 Euro pro Tonne oder bis zu 32 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer. Zusätzlich wird mit der neuen Richtlinie der Transport leichter Güter gefördert. Die Förderhöhe beträgt bei der Beförderung sogenannter leichter Güter 220 Euro je Güterwagen und 90 Euro je 100 Güterwagenkilometer.“

Bundesverkehrsministerium

Die Gleisanschlussförderung des Bundesverkehrsministeriums schafft einen wichtigen Anreiz für Unternehmen, mehr Transporte auf der Schiene durchzuführen. Denn: Die Kosten für einen Gleisanschluss sind häufig nicht unerheblich. Das Förderprogramm unterstützt die verladenen Unternehmen bei der Investition, das bedeutet Planungs- und Investitionssicherheit. Besonders kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Gleisanschlussförderung.

Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Gleisanschlussförderung

Grundlegend für die Gewährung der Gleisanschlussförderung ist die Verpflichtung des Unternehmens, ein vorher festgelegtes Transportvolumen von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Hierbei muss laut Förderrichtlinie dargelegt werden, dass über die Gleisschlussanlage zusätzliche Mengen verlagert werden. Die jährliche Schienengüterverkehrsleistung ist dem Eisenbahn-Bundesamt über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mitzuteilen. Außerdem ist nachzuweisen, dass

  • die Baummaßnahmen vor Erlass noch nicht begonnen haben
  • der Gleisanschluss nur mit der zusätzlichen Förderung wirtschaftlich umzusetzen ist
  • ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Netzanbindung des Gleisanschlusses auf mindestens fünf Jahre garantiert
  • ein Eisenbahnverkehrsunternehmen den Anschluss bedienen wird
  • der Förderungsbetrag mindestens 15.000 Euro beträgt

Diese Anlagen und Maßnahmen werden gefördert

  • Baufeldfreimachung
  • Beleuchtung
  • Bodenaustausch
  • Energieversorgung
  • Erdbau
  • Gleisanlagen
  • Kabeltiefbau
  • Landschaftspflege
  • Leitungsumlegung
  • Oberleitungen
  • Rampen und sonstige Entladeeinrichtungen
  • Regenrückhaltebecken
  • Signaltechnik
  • Umweltschutz
  • Untergrundverbesserungen

Hintergrund

Das Ziel der Förderung ist die Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene. So soll das Verkehrsaufkommen auf den Straßen gesenkt und zugleich mit dem klimafreundlichen Schienenverkehr die Umwelt geschützt werden. In der ersten Phase der Gleisanschlussförderung wurde bislang jedes Jahr Güterverkehr im Umfang von 2,5 Milliarden Tonnenkilometer auf die Schiene verlagert.

Weitere Informationen

Anträge und Richtlinien zur Gleisanschlussförderung beim Eisenbahn-Bundesamt

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