Woher stammen die Daten?
Für ihre Rankings zur Erreichbarkeit von Bus und Bahn in Deutschland verwendet die Allianz pro Schiene Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Grundlage der Auswertungen des BBSR bilden die Ergebnisse einer Fahrplanabfrage durch die HaCon Ingenieurgesellschaft mbH für alle Tage einer Referenzwoche (11. bis 17. Juni 2018) und eine daraus erstellte Abfahrtstatistik. Dabei wird die Anzahl der Abfahrten an jeder Haltestelle differenziert nach zehn Produktklassen erhoben. Im BBSR werden für zusammengefasste Gruppen von Produktklassen (Bahn = Hochgeschwindigkeitszüge, IC/EC-Verkehre, Interregio-Verkehre, Nahverkehre der Bahn und S-Bahn-Verkehre; Tram = Straßenbahn und U-Bahn; Bus = Busverkehre) die Ergebnisse in Form von Abfahrten und Haltestellen erstellt.
Der Datensatz enthält rund 275.000 Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV), knapp 220.000 davon in Deutschland. Dabei werden an einem Werktag (11. Juni 2018) rund 36 Millionen Abfahrten, davon 31,9 Millionen in Deutschland gezählt.
Eigene Erhebungen führt die Allianz pro Schiene für diese Rankings nicht durch. Sie bringt die Ergebnisse aber aufbereitet für ganz Deutschland, für Bundesländer, Landkreise und Städte in eine Reihenfolge und erstellt so Rankings. Dazu veröffentlicht sie Grafiken, die die Ergebnisse veranschaulichen.
Wie aktuell sind die Statistiken?
Die Daten für das aktuelle Allianz pro Schiene-Ranking der einzelnen Bundesländer, Landkreise und Städte stammen aus dem Jahr 2018 und sind somit aktueller als die vom BBSR selbst veröffentlichen Zahlen. Das BBSR hat für seine im Herbst 2018 erschienene Publikation „Verkehrsbild Deutschland“ Daten aus 2016 genutzt.
Was ist mit „ausreichender Erreichbarkeit“ gemeint?
Das BBSR ermittelt, ausgehend von den Haltestellen mit einem Mindestangebot im ÖV in Form von 20 Abfahrten, für welchen Anteil der Einwohner die Erreichbarkeit zumindest „ausreichend“ ist. Diese Erreichbarkeit sieht das Institut als gegeben an, wenn die Menschen höchstens 600 Meter Luftlinie von der nächsten Bus-Haltestelle oder 1.200 m Luftlinie vom nächsten Bahnhof mit mindestens 20 Fahrtmöglichkeiten am Tag entfernt wohnen. Dabei orientiert sich das BBSR an den Empfehlungen für Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für Haltestelleneinzugsbereiche im ÖPNV. Diese von dem Bundesinstitut bei der Berechnung des Indikators festgesetzten Kriterien übernimmt die Allianz pro Schiene für ihre Rankings, da sie dafür auf die Daten des BBSR angewiesen ist. Eine aus BBSR-Sicht „ausreichende Erreichbarkeit“ ist aus Sicht der Allianz pro Schiene keinesfalls mit „guter Erreichbarkeit“ gleichzusetzen. Für die Allianz pro Schiene heißt „ausreichende Erreichbarkeit“ gemessen an den eigenen Verbandszielen „unterste Schmerzgrenze“.
Was heißt mindestens 20 Fahrtmöglichkeiten?
Bei den 20 Fahrtmöglichkeiten am Tag ist zu berücksichtigen, dass Fahrten in beide Richtungen mitgezählt werden. Ausreichend ist nach der BBSR-Definition also auch eine Anbindung, die innerhalb der genannten Umkreise zehn Fahrten in die Stadt und zurück am Tag bietet.
Auf welche Tage beziehen sich die „mindestens 20 Fahrtmöglichkeiten“?
Stichtag für diese Auswertung war der 11. Juni 2018, einem Werktag außerhalb der Schulferien. Vom BBSR angegebene Prozentzahlen für eine „ausreichende Erreichbarkeit“ bedeuten nicht, dass am Wochenende die Erreichbarkeit auch „ausreichend“ ist. Sie kann dann schlechter als „ausreichend“ sein.
Werden Rufbusse mitgezählt?
Rufbusse, die Privatleute bei Bedarf ordern können, werden nach Angaben des BBSR nicht berücksichtigt.