Themen: Güterverkehr

Überblick: Masterplan Schienengüterverkehr

Mit der Förderrichtlinie TSI Lärm+ erhalten Güterwagenhalter einen Anreiz, ihre Flotte auf lärmmindernde Technik umzurüsten.

Achtung: Alle Informationen zum Masterplan Schienenverkehr, der im Juni 2020 vorgestellt wurde finden Sie hier. Der „Masterplan Schienengüterverkehr“ ist Teil des „Masterplan Schienenverkehr“.

> zum Masterplan Schienenverkehr 2020

Den Schienengüterverkehr dauerhaft stärken und ihn im Wettbewerb zu anderen Verkehrsträgern wirtschaftlich attraktiver zu gestalten, das ist das Ziel des Masterplans Schienengüterverkehr den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Freitag in Berlin vorgestellt hat. Das 10-Punkte-Strategiepapier entwirft ein Leitbild für die Zukunft des Schienengüterverkehrs in Deutschland und gibt kurz- bis mittelfristige Handlungsempfehlungen für Politik und Bahnbranche. Mit der schrittweisen Umsetzung soll noch in dieser Legislaturperiode begonnen werden.

Der Güterverkehr wächst – vor allem auf der Straße. In Deutschland werden 70 Prozent der Verkehrsleistung per Lkw erbracht. Und der stetig steigende Straßenverkehr ist ein Problem – nicht nur für unsere Umwelt, auch die Güterbahnen geraten im verzerrten Wettbewerb aufs Abstellgleis. Mit dem Masterplan Schienengüterverkehr will das Bundesverkehrsministerium den Schienengüterverkehr zum Kernelement einer nachhaltigen Mobilitäts- und Transportstrategie ausbauen und den Marktanteil der Schiene steigern. Im Zentrum des Masterplans stehen der Ausbau der Infrastruktur, die Mobilisierung von Innovationspotentialen und eine Verbesserung der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen.

Der Masterplan Schienengüterverkehr geht aus dem „Runden Tisch Schienengüterverkehr“ hervor. Auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums erarbeite das Expertenforum, dem auch die Allianz pro Schiene angehörte, die Kernpunkte des Strategiepapiers. Einige Maßnahmen will das BMVI unmittelbar umsetzen. Der Großteil jedoch wird Aufgabe der nächsten Bundesregierung.

Masterplan Schienengüterverkehr: Die wichtigsten Maßnahmen

Trassenpreise:

Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode sieht der Masterplan Schienengüterverkehr eine „deutliche“ Reduzierung der Anlagen- und Trassenpreise vor. Laut Dobrindt werden im Haushalt 2018 dafür 350 Millionen Euro bereit gestellt.

740-Meter-Netz:

Das Maßnahmen-Paket zur Ertüchtigung des Schienennetzes für den Betrieb von 740 Meter langen Güterzügen (EU-Standard) ist im potentiellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) gelistet, die Bewertung durch das BMVI steht noch aus. Dieser Prozess soll nun zügig abgeschlossen werden, um das Maßnahmen-Paket in den vordringlichen Bedarf des BVWP zu überführen und dann unverzüglich umzusetzen. Auch sollen Lösungen zum Einsatz von 1000 Meter langen Güterzügen entwickelt werden.

Großknoten:

Hamburg, Köln, Frankfurt, Ludwigshafen/Mannheim/Heidelberg/Karlsruhe, München und Hannover sowie deren Zulaufstrecken sollen ausgebaut werden. Hierzu sind Maßnahmen im potentiellen Bedarf des BVWP gelistet, die zügig bewertet und umgesetzt werden sollen.

Elektrifizierung:

Der Masterplan Schienengüterverkehr sieht ein Sonderprogramm zur Elektrifizierung des Schienennetzes vor. Gleichzeitig fordert das Bundesverkehrsministerium von Verladen und Fahrzeugindustrie, elektromobile Lösungen für die Vor- und Nachläufe zu entwickeln.

Abgaben und Steuern:

Wie bei keinem anderen Verkehrsträger ist die Abgabenlast im Schienenverkehr in den vergangenen Jahren gestiegen. Der Masterplan Schienengüterverkehr schlägt eine Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen vor, etwa durch eine Senkung von Stromsteuer und EEG-Umlage.

Digitalisierung / Telematik:

Digitale Services erhöhen die Attraktivität des Schienengüterverkehrs für Kunden, zudem lassen sich die Effizienz, Zuverlässigkeit und Sicherheit im Betrieb verbessern. Voraussetzung hierfür ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur und eine Modernisierung des IT-Systems der DB Netz AG. Die Mittel hierfür sollen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramms des BMVI bereitgestellt werden.

Mit dem Programm „Zukunft Schienengüterverkehr“ soll zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Digitalisierung von Schienenfahrzeugen unterstützt und werden. Das Ziel ist eine Bündelung von Forschungsstrukturen und deren Förderung in ihren jeweiligen Entwicklungsphasen, von der Planung bis zur Erprobung. Noch in der laufenden Legislaturperiode sollen Regelungen in der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) geändert werden, damit neue Möglichkeiten der zustandsabhängigen Instandhaltung genutzt werden können. Die Bahnen sind dazu angehalten, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und mittels Telematik neue Logistik-Geschäftsfelder zu erschließen.

Automatisierung:

Der Masterplan Schienengüterverkehr setzt auf eine stärkere Automatisierung des Eisenbahnbetriebs. Innovationen in diesem Bereich will der Bund mit dem Förderprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ ab der nächsten Legislaturperiode fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei beim Rangieren und Kuppeln. Dafür soll im Rangierbahnhof München-Nord eine automatisierte Zugbildungsanlage getestet werden. Verstärkt sollen auch Fahrerassistenzsysteme und automatische Kupplungen zum Einsatz kommen.

Ausbildung:

Der Bund und die Branche engagieren sich für eine breite Aus- und Weiterbildungsoffensive, um dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Bahnbranche zu begegnen. Brancheninitiativen wie die Online-Stellenbörse www.schienenjobs.de sollen gezielt unterstützt werden.  

ETCS:

Für neue Fahrzeuge ist der Einbau des europäischen Zugsicherungssystems ETCS verpflichtend. Ältere Lokomotiven müssen mit ETCS nachgerüstet werden, wenn sie ETCS-Strecken befahren. Dadurch entstehen erhebliche Zusatzkosten. Zur Unterstützung der Bahnen wird das BMVI ein ETCS-Sonderinvestitionsprogramm bei der EU einfordern.

Hybridtechnik:

Zur Überbrückung von Elektrifizierungs-Lücken im Netz sowie für den Rangierbetrieb will der Masterplan Schienengüterverkehr den Einsatz von elektrischen Hybrid-Lokomotiven in der nächsten Legislaturperiode fördern. Mit einer „Entschlackung“ der nationalen und internationalen Zulassungsvorschriften sollen Innovationen auf diesem Gebiet angeregt werden. 

Kombinierter Verkehr:

Privilegien für Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf zur Schiene sollen den Kombinierten Verkehr attraktiver machen. Beispielsweise wird die Befreiung von der Lkw-Maut genannt. Auch die Einrichtung separater Fahrspuren und Parkplätze für elektrische Lkw im Vor- und Nachlauf ist denkbar.

LuFV III:

Ende 2019 läuft die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II aus. Der Masterplan Schienengüterverkehr empfiehlt, die zukünftigen LuFV-Mittel bedarfsgerecht auszugestalten, damit  durch Investitionen in Digitalisierung, Effizienzpotenziale bei Erhaltung, Betrieb und Vermarktung der Infrastruktur ausgeschöpft werden können.

Planungsbeschleunigung:

Die Planung wichtiger Güterverkehrsprojekte soll vereinfacht und beschleunigt werden.

Weitere Informationen: