Erdgasbetriebene Lkw (LNG-Lkw) sparen keine Treibhausgasemissionen. Dennoch fördert der Staat sie in großem Umfang. Die Verkehrsverlagerungen von der Schiene zurück auf die Straße ist die Folge.
Mit Verweis auf den Klimaschutz werden Erdgas-Lkw in Deutschland gleich mehrfach gefördert. Neben einer Anschaffungsprämie unterstützt der Staat die Unternehmen auch mit enormen Steuererleichterungen und einer vollständigen Mautbefreiung.
Obwohl die hohen Subventionen mit Verweis auf den Klimaschutz gewährt werden, konnten die Wissenschaftler des Ökoinstituts keine Treibhausgaseinsparungen gegenüber herkömmlichen Lkw feststellen. Bei der Untersuchung wurden die direkten CO2-Emissionen bei der Verbrennung sowie das bei der Produktion, beim Transport und im Betrieb entweichende Methan berücksichtigt, das im Vergleich zum CO2 um ein Vielfaches klimaschädlicher ist. Das Umweltbundesamt schlussfolgert, dass eine Förderung von Erdgas-Lkw aus Umwelt- und Klimaschutzsicht nicht begründbar ist.
Mit der grundlosen Förderung verschwendet der Bund aber nicht nur Steuergelder, er verzerrt auch den Wettbewerb im Verkehrssektor und sorgt dafür, dass der Transport per LNG-Lkw günstiger ist als mit den klimafreundlichen Güterbahnen. So konterkariert die Bundesregierung ihre selbst angestrebte Verkehrsverlagerung und schadet dem Klimaschutz. Die Güterbahnen entlasten nämlich nicht nur die Straßen, sie sind laut Umweltbundesamt auch sechs Mal klimafreundlicher als der Lkw-Transport. Jede von der Schiene auf die Straße rückverlagerte Ladung führe demnach zu sechsfach höheren CO2-Emissionen.
Die Schweiz geht beim Klimaschutz im Güterverkehr einen anderen Weg. Dort erhalten Unternehmen für Lkw-Fahrten im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs mit der Schiene eine Rückerstattung der dortigen Schwerverkehrsabgabe (Lkw-Maut). Dies gilt auch bei Fahrten von und zu grenznahen Umschlagterminals in Deutschland. So haben Spediteure in der Schweiz einen Anreiz, Lkw-Fernverkehre auf die Schiene zu verlagern und ihre Lkw nur noch auf der Kurzstrecke einzusetzen.
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Der Masterplan Schienengüterverkehr des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass die Freistellung von der Lkw-Maut im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs auch in Deutschland geprüft werden soll (pdf). Diese Prüfung steht allerdings seit der Verabschiedung des Masterplans im Jahr 2017 aus.