Der Wettbewerb der Verkehrsträger ist nicht gerecht

Der Personenverkehr auf der Schiene würde viel attraktiver, wenn er nicht mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu kämpfen hätte. Die Bahn zahlt Schienenmaut, hat die umfangreichsten Fahrgastrechte aller Verkehrsmittel und muss für 100 Prozent der CO2-Zertifikate im Emissionshandel kostenpflichtig aufkommen. Zusätzlich wird der Schienenverkehr in Deutschland mit dem höchsten Stromsteuer-Satz auf Bahnstrom in ganz Europa belastet.

Die konkurrierenden Verkehrsträger hingegen genießen eine Reihe von komfortablen Privilegien: So leisten sie etwa keinen finanziellen Beitrag zur Energiewende. Luftverkehr und Binnenschiff sind von der Mineralöl- und Ökosteuer befreit und die CO2-Bepreisung gilt nur für Flüge innerhalb Europas. Hinzu kommt: Wer klimafreundlich mit der Bahn ins Ausland reist, muss für sein Ticket Mehrwertsteuer zahlen. Internationale Flugreisen sind demgegenüber gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit.

 

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Die Bahn zahlt Maut

Fährt ein Zug auf dem deutschen Schienennetz, muss er für jeden Kilometer einen Trassenpreis zahlen. Er zahlt zusätzlich, wenn er im Bahnhof hält, und auch wenn er beispielsweise über Nacht irgendwo abgestellt ist. Der Fernbus zahlt dagegen gar keine Maut.

Fahrgastrechte im Vergleich

Bahnreisende erhalten, unabhängig von der Reiseentfernung, ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Die Fahrgastrechte gelten bei Umsteigeverbindungen auch anbieterübergreifend für die gesamte Reisekette. Fernbusreisende haben dagegen erst ab 250 km Reiseentfernung und einer Verspätung ab 120 Minuten überhaupt Anspruch auf Entschädigung. Und dies gilt nur bezogen auf die Abfahrtzeit. Wenn der Bus also pünktlich abfährt, aber zum Beispiel wegen eines Staus verspätet am Zielort ankommt, haben Fahrgäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Für Fluggäste gilt sogar erst ab 3 Stunden Verspätung ein Anrecht auf Entschädigung – allerdings nicht bei „außergewöhnlichen Umständen“ (z.B. Streik). Der Bund sollte sich bei der EU mit Nachdruck für vergleichbare Fahrgastrechte bei Fernbussen, Flugzeugen und Bahnen einsetzen.